„Wir waren immer überzeugt, dass wir im Recht sind und freuen uns daher sehr, dass das Landgericht in unserem Sinne entschieden hat“, sagte der Vorstandsvorsitzende von AMEOS, Dr. Axel Paeger, nach der Verkündigung. „Für uns ist bis heute nicht nachvollziehbar, weshalb von einer Fraktion innerhalb des Hospitalvereins dieser Rechtsstreit initiiert wurde, dies war nicht nötig. Für unsere Mitarbeiter und Patienten ist es aber wichtig, dass nun nach dem monatelangen Kampf dieser einzelnen Gruppierung innerhalb des Hospitalvereins gegen AMEOS und die anderen Gesellschafter wieder klare und stabile Verhältnisse herrschen.“ so Paeger.
Die Stadt Ueckermünde und der Landkreis Uecker-Randow als weitere Gesellschafter hatten sich hinter AMEOS gestellt und die Fortsetzung der vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit ausdrücklich befürwortet.
Nun sind auch die führenden Mitarbeiter des AMEOS Diakonie-Klinikums Anklam-Ueckermünde, die sich geschlossen für einen Verbleib von AMEOS ausgesprochen hatten, erleichtert. Sie sind sich sicher, dass die Meinungsverschiedenheiten, die der Klage tatsächlich zugrunde liegen, längst hätten geklärt werden können, wenn der Hospitalverein seiner Verantwortung in den Aufsichtsgremien der Gesellschaft gerecht geworden wäre. Auch die evangelische Kirche wird hoffentlich aufatmen können. Drohte der Zwist innerhalb des zeitweise handlungsunfähigen Hospitalvereins doch zuletzt, das Ansehen der Kirche zu beschädigen.
AMEOS gehört als innovativer und wachstumsstarker Gesundheitsdienstleister zu den führenden Unternehmen seiner Art im deutschsprachigen Raum.
In über 60 Kranken-, Pflege- und Eingliederungshäusern mit mehr als 4660 Betten und Plätzen werden von rund 5500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen erbracht. Die Einrichtungen der vier AMEOS Unternehmensbereiche Akut-Somatik, Psychiatrie, Pflege und Eingliederung verteilen sich mittlerweile auf sieben Bundesländer.
Die Bilanzsumme der Gruppe beträgt rund 380 Mio. Euro.
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