Dazu trafen sich am Donnerstag, 29. Januar die beteiligten Mitarbeiter/- innen der kooperierenden Frühförderstellen, Vertreter/-innen der Krankenkassen und der senatorischen Dienststelle und Mitarbeiter/-innen der Ämter zu einer kleinen Feierstunde in den Räumlichkeiten der Früherkennungsstelle.
„Als wir vor einem Jahr anfingen, kamen viel mehr Kinder zur Begutachtung als geplant. Da war keine Zeit für eine feierliche Eröffnung. Jetzt können wir mehr Termine anbieten und haben den Anmeldestau abgearbeitet.“, berichtet Dr. Axel Renneberg, Leiter der Einrichtung. „Daher wollen wir den ersten Jahrestag nutzen, um mit einer Feier den Mitarbeitern und Kooperationspartnern zu danken und den fachlichen Austausch anzuregen.
Im Jahr 2001 wurde das Frühfördergesetz abgeschafft. Dies soll den Zugang zur Förderung für Kinder und Vorschulkinder vereinfachen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind. Zu diesem Zweck wurden über das Stadtgebiet verteilt integrative Frühförderstellen eingerichtet, in denen heilpädagogische und therapeutische Maßnahmen an einem Ort konzentriert angeboten werden können. Der dafür notwendige Förder- und Behandlungsplan wird von jeweils einer Früherkennungsstelle erstellt. In der Stadt Bremen ist diese am Sozialpädiatrischen Institut, in Bremerhaven am AMEOS Klinikum Am Bürgerpark in der Kinderklinik lokalisiert.
Bei der Begutachtung zur Erstellung der Förder- und Behandlungspläne werden die Kinder bedarfsabhängig von einem Team aus Kinderneurologen, Psychologen, Heilpädagogen, Sprachtherapeuten, Krankengymnasten und Ergotherapeuten untersucht.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes in eine Landesrahmenempfehlung wurde im Land Bremen 2012 abgeschlossen und hat zu weitreichenden Veränderungen besonders bei den Förderstellen geführt.