Auf einen Blick
Das AMEOS Klinikum für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Ueckermünde ist schwerpunktmäßig zuständig für die Behandlung und, soweit erforderlich, die Sicherung von psychisch kranken Rechtsbrechern.
Voraussetzung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB ist, dass der Betreffende in engem Zusammenhang mit einer überdauernden schweren psychischen Störung Straftaten begangen hat, weswegen ihn das einweisende Gericht als erheblich in seiner Schuld gemindert oder schuldunfähig ansah und einschätzte, dass er aufgrund seiner Störung auch zukünftig für die Allgemeinheit gefährlich ist. Die Unterbringung ist zeitlich unbefristet.
Diagnostisch handelt es sich um Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen und Störungen, wie z.B. Schizophrenie, schizoaffektive Psychosen, Persönlichkeitsstörungen oder intellektuelle Beeinträchtigungen. Die von den Patienten begangenen Delikte umfassen Gewaltdelikte (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte), Sexualstraftaten, Brandstiftung, Diebstahl und Raub.
Übergeordnetes Ziel der Behandlung ist es, die psychischen Störungen soweit zu minimieren, dass der Patient zukünftig in Freiheit auch längerfristig ein straffreies Leben führen kann. In enger Vernetzung mit der Soziomilieutherapie und dem Arbeitsbereich werden psychotherapeutische und psychiatrisch medikamentöse Therapien für persönlichkeitsgestörte, geistig behinderte und schizophrene Patienten, sowie komorbide Suchterkrankungen einschließlich einer spezifischen Sexualstraftätertherapie und anderen deliktspezifischen Behandlungen im Einzel- und Gruppensetting angeboten. Ein Wohnbereich ist zudem auf die Behandlung von Patienten mit Autismus-Spektrum-Störungen spezialisiert.
Mittels Sporttherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie und unserer Präsenzhunde wird das Behandlungsspektrum durch weniger sprachlastige Angebote ergänzt.
Im hochgesicherten Bereich des Klinikums und auf 3 kliniknahen, offenen Trainingswohngruppen leben die Patienten in kleinen Wohnbereichen mit Ein- und Zwei-Bett-Zimmern.
Neben der Verbesserung sozialer Kompetenzen geht es darum, möglichst realitätsnah und lebendig den Alltag zu gestalten. Strukturiert und sehr eng begleitet durch Pflegekräfte, Pädagogen und Erzieher sollen ressourcenorientiert vorhandene Fähigkeiten ausgebaut und weiter entwickelt werden.
Dabei gilt es seitens aller Berufsgruppen dem Einzelfall angemessen so wenig Beschränkungen und Kontrollen wie nötig durchzusetzen und so viel Freiheit und Selbständigkeit wie entsprechend dem Entwicklungsstand möglich zu gewähren.
Es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung innerhalb der Einrichtung, die von den Patienten möglichst selbständig genutzt und organisiert werden sollen. Hierbei erhalten sie jedoch auch Anregungen und Unterstützung durch die Mitarbeiter und spezielle Projektarbeit oder Arbeitsgemeinschaften.
Im Rahmen von Beschulungsangeboten, Förder- und Sprachunterricht können die Patienten computergestützt ihre Bildungskompetenzen erweitern und bei Bedarf Abschlüsse nachholen. Arbeits- und Beschäftigungstherapie soll den Erhalt und Ausbau kognitiver, motorischer und handwerklicher Fähigkeiten, aber auch der Selbstwertstabilisierung dienen. Neben der Holz- und Metallwerkstatt betreiben wir unter anderem eine klinikeigene Gärtnerei. So früh wie möglich wird mit einer geeigneten Berufsförderung sowie externen Praktika begonnen.
Sobald es die Risikobewertung zulässt, werden im Hinblick auf einen angemessenen sozialen Empfangsraum rehabilitative Schritte eingeleitet.
Patienten durchlaufen eine Rehabilitationswohngruppe mitspeziell geschulten Mitarbeitern, die in Zusammenarbeit mit der Forensischen Ambulanz und den zuständigen Sozialarbeitern unter Einbeziehung der Wünsche der Patienten die zukünftige Wohnform planen. Häufiger wird dem späteren Probewohnen in einer komplementären Einrichtung oder einer eigenen Wohnung eine Belastungserprobung auf den kliniknahen offenen Trainingswohngruppen vorgeschaltet. Probebeurlaubungen werden sowohl von der Trainingswohngruppe als auch überlappend von der Forensischen Ambulanz begleitet. Ist ein geeigneter sozialer Empfangsraum sorgfältig vorbereitet, entscheidet eine Strafvollstreckungskammer am Landgericht unter Einbeziehung der Strafvollstreckungsbehörde, der Einschätzung der Klinik und der Bewertungen durch externe Gutachter über eine Entlassung, die in der Regel auf Bewährung erfolgt.
Nach der Entlassung aus der Klinik erfolgt in der Regel für die Dauer der Führungsaufsicht die Begleitung und Nachbehandlung durch die Forensische Ambulanz in enger Vernetzung mit Bewährungshilfe und Führungsaufsicht. Eine überwiegend aufsuchende ambulante Behandlung und Nachsorge soll längerfristig Stabilität garantieren und der Kriminalitätsprophylaxe dienen. Bereits entlassene Patienten können in schwerwiegenden Krisensituationen zudem auf gerichtliche Anordnung gemäß § 67 h StGB zeitlich befristet zur Bearbeitung der individuellen Problemfelder wieder aufgenommen werden.
Ansprechpartner:
Susanne Ludwig-Strauß
Leiterin Forensische Ambulanz
Tel.: +49 39771 41 441
Krisentelefon:
Tel.: +49 176 300 55 185
Auch wenn unsere Einrichtung baulich und technisch im Bundesmaßstab als hochgesichert gelten kann, dient in erster Linie der hohe personelle Aufwand und die Intensität der breitgefächerten Behandlungsangebote der inneren Sicherheit wie auch der einzig möglichen Kriminalitätsprophylaxe, weil nur hierdurch zukünftige Straftaten vermieden und die Bevölkerung wirksam geschützt werden kann. Alle Angebote sind darauf ausgerichtet, die Patienten zu Einstellungsänderungen und therapeutischer Arbeit zu motivieren, die ihnen ein möglichst selbständiges Leben im Rahmen einer sozialen Wiedereingliederung ermöglicht. Ziel der differenzierten und auf die individuellen Bedürfnisse der meist randständig sozialisierten und mehrfach gestörten Patienten zugeschnittenen Behandlungen ist die Reduzierung der eingangs noch bestehenden Gefährlichkeit.
Dabei gilt es im Rahmen der meist langdauernden Unterbringung mit den Patienten den Alltag lebensnah und lebendig zu gestalten.
Wir behandeln Patienten, die gemäß § 126 a StPO vorläufig, § 67 h StGB zeitlich befristet und überwiegend § 63 StGB unbefristet strafgerichtlich untergebracht sind. Voraussetzung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB ist, dass der Betreffende in engen Zusammenhang mit einer überdauernden schweren psychischen Störung Straftaten begangen hat, weswegen ihn das einweisende Gericht als erheblich in seiner Schuld gemindert oder schuldunfähig §§ 21, 20 StGB ansah und einschätzte, dass er aufgrund seiner Störung auch zukünftig für die Allgemeinheit gefährlich ist. Die Gestaltung der Unterbringung richtet sich nach dem PsychKG M/V und den von den zuständigen Ministerien erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Nach neuesten wissenschaftlichen Standards werden Kriminalprognosen erstellt, die sowohl der Verhältnismäßigkeit des Einzelfalls, als auch dem Schutz der Öffentlichkeit vor schweren Straftaten Rechnung tragen. Außerordentlich sorgfältig und mit hohem Aufwand unter Zuhilfenahme klinisch-strukturierter Prognoseinstrumente, jedoch immer bezogen auf den Einzelfall und Verhältnismäßigkeitsaspekten werden prognostische Entscheidungen getroffen. Behandlungsergebnisse werden unter zunehmender Belastungserprobung und Lockerung der anfangs bestehenden Einschränkungen einer Realitätsprüfung im geschlossenen Wohngruppen- und Arbeitsalltag unterzogen. Mit der Strafrechtsnovellierung vom Juli 2016 wurden Verhältnismäßigkeitsaspekte stärker in den Vordergrund gerückt. Dennoch können Patienten auch nach mehr als 10-jähriger Unterbringungsdauer dann nicht entlassen werden, wenn die kriminalprognostische Einschätzung noch sehr ungünstig ist, indem mit ausreichender Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden kann, dass zukünftig weitere Taten zu erwarten sind, durch welche potenzielle Opfer körperlich oder seelisch schwer geschädigt werden können.