Behandlungsfelder

Verkürzung Ausbildung Pflegefachfrau/-mann
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre ist möglich. Voraussetzung ist eine bereits abgeschlossene Pflegehelfer-/Pflegeassistenz-Ausbildung nach PflBG §12. Bei den behördlichen Anträgen unterstützen wir gerne.