AMEOS Gruppe

Rehabilitation beantragen

Das AMEOS Psychosomatisches Reha Zentrum Bremen arbeitet mit allen Rentenversicherungsträgern und gesetzlichen und privaten Krankenkassen und nach Rücksprache auch mit anderen Versicherungsträgern zusammen.

Wir sind beihilfefähig entsprechend den Verordnungen der verschiedenen Bundesländer.

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie Anspruch auf Rehabilitation. Ziel der Rehabilitation ist es, den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, vorzubeugen oder sie zu überwinden. Dadurch sollen Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit vermieden oder das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben verhindert sowie eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gefördert werden. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 4 und im SGB VI § 9 festgelegt.

Antrag beim Rentenversicherungsträger
Der erste Schritt besteht darin, mit Ihren Ärzten oder den Mitarbeitern der Sozialberatung zu besprechen, ob eine Rehabilitationsmaßnahme für Sie sinnvoll ist. Sobald Sie sich für eine Rehabilitation entschieden haben, wird Ihr Arzt oder Ihre Ärztin den entsprechenden Antrag für Sie stellen. Es ist wichtig zu klären, welcher Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist (diese Information können Sie beispielsweise bei Ihrer Krankenversicherung einholen). Da die verschiedenen Rentenversicherungsträger unterschiedliche Verfahren haben, kann es zu leichten Verzögerungen kommen, da der Antrag an die zuständige Stelle weitergeleitet werden muss.

Die Formulare zur Beantragung einer Anschlussheilbehandlung oder einer Rehabilitation finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sie können die auch direkt bei Ihrem Arzt oder bei Ihrem Versicherungsträger anfordern. Bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare helfen Ihnen die Reha-Servicestellen der gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsträger gerne weiter.

Wenn Sie privat krankenversichert sind und entweder gesetzlich oder freiwillig rentenversichert, werden die Kosten von der Deutschen Rentenversicherung Bund übernommen, sofern die Rehabilitationsmaßnahme dazu dient, Ihre Erwerbstätigkeit wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten.

Bei Berufskrankheiten und Unfällen
Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für ambulante, stationäre und Anschlussbehandlungen, die im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten stehen. Dies gilt sowohl für privat versicherte Arbeitnehmer als auch für Selbstständige, die sich freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft versichern. Für Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund von Freizeitunfällen kommt eine private Unfallversicherung auf, vorausgesetzt, dies ist in den Vertragsbedingungen festgelegt.

Bevor ein Reha-Aufenthalt genehmigt wird, wird stets geprüft, ob einer der oben genannten Sozialleistungsträger für die Kostenübernahme zuständig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die private Krankenversicherung zur Kostenübernahme herangezogen.

Wichtiger Hinweis: Bitte klären Sie im Voraus, ob Ihre private Krankenversicherung die Rehabilitationsleistungen gemäß Ihrem Versicherungsvertrag abdeckt.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt einen Befundbericht über die medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung aus. Je nach individueller Situation und der Ursache der Erkrankung wird dieser Bericht bei der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung eingereicht.

Antrag an die private Krankenversicherung
Der Antrag bei der privaten Krankenversicherung wird erst gestellt, wenn keiner der anderen Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist und der Antrag dort abgelehnt wurde. Erst dann können Sie gegebenenfalls Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen, sofern diese im Vertrag enthalten sind.

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen können nur dann beihilfefähig sein, wenn sie zuvor von der zuständigen Festsetzungsstelle genehmigt wurden.

In den meisten Bundesländern erstellt ein Amtsarzt ein Gutachten, in dem bestätigt wird, dass die Reha medizinisch notwendig ist und dass eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich ist, da diese nicht durch eine ambulante Maßnahme ersetzt werden kann.

Leistungen der Beihilfe

Beamte haben Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, die in festgelegten Zeitabständen gewährt werden.

Das AMEOS Psychosomatisches Reha Zentrum Bremen ist gemäß den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer beihilfefähig.

Adresse:
AMEOS Psychosomatisches Reha Zentrum Bremen
Neuenstraße 11
D-28195 Bremen
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